Winterreifenpflicht im Skiurlaub
Nur noch wenige Wochen und dann rollt sie wieder — die Blechlawine in den Skiurlaub.
Daher lohnt es sich sicher, noch einmal auf die Winterreifenpflicht im Skiurlaub hinzuweisen. Wer nämlich jetzt in die Skiferien startet, der sollte auf keinen Fall auf die entsprechende Bereifung verzichten.
In den meisten Wintersportländern gibt es eine Winterreifenpflicht und Verstöße gegen eben diese werden mit Bußgeldern belegt. Aber auch in den Ländern, in denen keine generelle Winterreifenpflicht besteht drohen Geldbußen, wenn Ihr mit “ungeeigneter” Bereifung auf mit Schnee bedeckten Straßen fahrt.
Hier nun ein paar ganz konkrete Informationen:
• Frankreich: Winterreifenpflicht kann verordnet werden (Schilder beachten)
• Italien: Winterreifenpflicht kann verordnet werden (Schilder beachten). Im Aosta Tal gilt eine generelle Winterreifenpflicht bis zum 20.04.2009
• Slowenien: Winterreifenpflicht vom 15. November 2008 bis zum 15. März 2009
• Finnland: Winterreifenpflicht vom 1. Dezember 2008 bis zum 29. Februar 2009
• Schweden: Winterreifenpflicht vom 1. Dezember 2008 bis zum 31. März 2009
• Österreich: 01.11.2008 - 15.04.2009 Winterreifenpflicht oder Schneekettenpflicht auf schneebedeckten und vereisten Strassen. Aber Achtung: Die Schneeketten sind als Alternative zur Winterbereifung nur dann zulässig, wenn auf der Strasse eine geschlossene Schneedecke bzw. Eisschicht liegt! Ansonsten kostet die Nutzung der Ketten Strafe da der Straßenbelag in Mitleidenschaft gezogen wird.
• Schweiz: Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht. Solltet Ihr jedoch mit Sommerreifen auf schneebedeckten Strassen in einen Unfall verwickelt sein, so bekommt Ihr auf jeden Fall eine erhebliche Mitschuld! Außerdem wird eine eventuelle Verkehrsbehinderung durch Euch (wegen der falschen Bereifung) mit erheblichen Geldbußen geahndet.
• Dänemark: Verkehrsbehinderungen durch Euch wegen der falschen Reifenwahl kosten Geldbußen
• Norwegen: Auch hier kostet eine durch falsche Reifenauswahl hervorgehobenen Verkehrsbehinderung Geldbuße.
Euch eine gute Fahrt in den Skiurlaub – egal wohin es auch geht!
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